Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 752f60d0-4d05-4ccc-bc87-159aadc62e3e

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 31T
Heute
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in 4T
Abgabe
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70191 Stuttgart
AOK-Bezirksdirektion Stuttgart-Böblingen (Stuttgart)
Projektübersicht

Die Ausschreibung umfasst die technische Planung und Durchführung von regionalen Messebau- und Logistikleistungen. Dies beinhaltet die Lagerung, Wartung und Reparatur von Messe-, Ausstellungs- und Eventmaterialien. Der Geltungsbereich ist die AOK-Bezirksdirektion Stuttgart-Böblingen. Ausgenommen sind Schwerpunktmessen der AOK-Hauptverwaltung. Der Vertrag beginnt am 01.07.2026 und gilt zunächst bis 30.06.2028. Eine automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet automatisch zum 30.06.2030. Die genauen Leistungsdetails sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Messebau und Logistikdienstleistungen für regionale Messen. Lagerung, Wartung, Reparatur von Materialien. Ausgenommen Schwerpunktmessen.

Standort Projekt
Presselstr. 19, 70191 Stuttgart, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Auszug Berufs-/Handelsregister nicht älter als 6 Monate
  • Eigenerklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
  • Folgende Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden: Angebotsblatt Preisblätter A-Kriterien B-Kriterien
Originaltitel: Los 3 Stuttgart-Böblingen_Messebau und Logistikdienstleistungen
deen