Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 34T
Vertragsbeginn
in 68T
99334 Amt Wachsenburg
Gemeinde Amt Wachsenburg (Amt Wachsenburg)
Projektübersicht

Planungsleistungen für den 2. Bauabschnitt des Gera-Radwegs in Ichtershausen. Umfasst Ingenieurbauwerke und die Verkehrsanlage. Ein Radweg mit Hangsicherung wird neu gebaut. Die Ausführungszeit ist vom 01.06.2026 bis 31.10.2027. Die Angebotsfrist endet am 28.04.2026 um 09:30 Uhr. Die Bieter müssen Angaben zu einem möglichen Bezug zu Russland machen. Ausschlussgründe nach GWB und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind zu prüfen. Das Unternehmen ist für KMU geeignet.

Planungsleistungen für Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlage. Radweg mit Hangsicherung. Neubau.

Standort Projekt
Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 15,00 €
HOAI
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • § 56 VgV
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: "Gera-Radweg" OT Ichtershausen, 2. BA - Planungsleistungen / Los 2: Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlage (Radweg mit Hangsicherung)
deen