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Anforderungen an den Bieter
I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Gesamtumsatz von mindestens 144.000,00 EUR/a im Leistungsbild der jeweiligen Fachplanung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über 5.000.000 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden über 3.000.000 EUR 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) Benennung von mindestens einem Referenzprojekt des Bieters, der Bietergemeinschaft (konkret siehe Mindestanforderungen) b) Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (konkret siehe Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) bei Bietergemeinschaften müssen die entsprechenden beiliegenden Formulare ausgefüllt werden III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : voraussichtlich bis Ende 2028 VII. Zuschlagskriterien: Honorar: 40 Prozent, Qualifikation: 30 Prozent, Konzept: 30 Prozent VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
Auftraggeber ist die Stadt Schwelm. Vergeben wird die Fachplanung für die Freianlagenplanung (LPH 1-9) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Die Ausschreibung erfolgt offen und richtet sich an Dienstleister, die wirtschaftliche und fachliche Eignung nachweisen können. Die Angebotsfrist endet am 07.01.2026.
Fachplanung Freianlagenplanung LPH 1-9 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses