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Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) schreibt eine Master-Vendor-Vereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung aus. Der Auftrag dient der Deckung von Personalbedarf aufgrund von Vakanzen, Leistungs- und Arbeitsspitzen sowie fachlichen Anforderungen, die durch das Stammpersonal nicht abgedeckt werden können. Die Leistung umfasst die bundesweite Bereitstellung von Personal an den DLR-Standorten, mit Schwerpunkten in Köln, Bonn und Oberpfaffenhofen. Bieter müssen ihre Eignung durch Referenzen, die Berechtigung zur Arbeitnehmerüberlassung nach §1 AÜG sowie die Einhaltung von Tarifverträgen nachweisen.
Das DLR beabsichtigt eine Master-Vendor-Vereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung zu vergeben. Ziel ist die Deckung von Personalbedarf bei Vakanzen sowie Leistungs- und Arbeitsspitzen an allen Standorten.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen