Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 7734f51b-f1e3-45bb-b5e5-d39ac5bf98dc

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
Heute
Teilnahme
in 31T
Vertragsbeginn
in 287T
71032 Böblingen
Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen (Böblingen)
Projektübersicht

Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist die Vermarktung von Strom aus einer kommunalen Erzeugungsanlage des Zweckverbands Restmüllheizkraftwerk Böblingen (ZVRBB) sowie die Erbringung sämtlicher zugehöriger energiewirtschaftlicher Dienstleistungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von dem ZVRBB bereitgestellten Strommengen aus der kommunalen Erzeugungsanlage (Restmüllheizkraftwerk) innerhalb eigener oder ihm übertragenen Bilanzkreise zu vermarkten und für den öffentlichen Auftraggeber eine wirtschaftlich und regulatorisch sichere, risikoaverse sowie marktnahe und innovative Stromvermarktung zu gewährleisten. Zur Bewerberauswahl werden höchstens drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft im Referenzzeitraum ab 01/2020, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien bewertet: Beschaffung sowie Vermarktung von Strom inkl. weiterer vermarktungsnaher energiewirtschaftlicher Dienstleistungen (Bilanzkreis-, Portfolio- und Liefermanagement, Abrechnung, Reporting) aus bzw. für eine thermischen Verwertungsanlage mit dem Schwerpunkt bei emissionsrelevanten Industrieanlage wie Müllverbrennung, Gas- und Kohlekraftwerken, Kernkraftanlagen, chemische Industrie, Biomasseanlagen oder vergleichbar mit einem zu betreuenden Stromvolumen von mindestens 40 GWh p.a. in Form eines risikoaversen Vermarktungskonzepts, das ein diversifiziertes Beschaffungsmodell, mindestens jedoch die Marktsegmente Termin- und Spotmarkt, bedient; im Zeitraum von 01/2020 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist; für einen öffentlichen Auftraggeber bzw. auf kommunaler Ebene bei Unternehmen vergleichbarer Größe. Erfüllt eine Referenz eines dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllt danach die maximal drei wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 18 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: −0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte, −3 bis 6 Teilpunkte: 1 Punkt, −7 bis 10 Teilpunkte: 2 Punkte, −11 bis 14 Teilpunkte: 3 Punkte, −15 bis 16 Teilpunkte: 4 Punkte, und −17 bis 18 Teilpunkte: 5 Punkte.

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Standort Projekt
71032 Böblingen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 10.000.000,00 €
HOAI - Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorarangebot und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 500 Punkte.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es wird auf § 160 GWB verwiesen. Der Antrag ist auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Es wird auf § 56 VgV verwiesen.
Originaltitel: Vergabe von Stromvermarktungsdienstleistungen
deen