Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Teilnahme
in 33T
99958 Tonna
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) (Erfurt)
Projektübersicht

Ausschreibung der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für die Justizvollzugsanstalt Tonna, Neubau Sicherungsverwahrung. Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Es werden die Leistungsphasen 2, 3, 5 bis 8 (entsprechend den Leistungsstufen 1 bis 4) angefragt. Der Projektstandort ist Tonna, Thüringen. Die geschätzten Kosten für die Planung betragen 928.000 EUR. Die Vertragslaufzeit beträgt 64 Monate. Die Bieter müssen bestimmte Eignungskriterien erfüllen, darunter eine Berufshaftpflichtversicherung, einen Mindestumsatz und Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen. Es gibt detaillierte Anforderungen an das Projektteam und die Herangehensweise an das Projekt. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem, das sowohl qualitative als auch preisliche Kriterien berücksichtigt. Die Vorstellung vor einer Jury spielt eine wichtige Rolle im Vergabeverfahren. Die Auftragssprache ist Deutsch. Bewerbergemeinschaften sind unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch über das eVergabe-Portal. Eine Nachforderung von Unterlagen ist unter bestimmten Fristen möglich.

Neubau einer Sicherungsverwahrung. Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung. Elektrische Anlagen (ELT).

Standort Projekt
Im Stemker 4, 99958 Tonna, DEU
Finanzen
Projektwert 928.000,00 €
Geschätztes Honorar 928.000,00 €
HOAI - Leistungsstufen 1 bis 4
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz der letzten drei Jahre: 675.000 EUR
  • Mindestens 5 Beschäftigte
  • Mind. 3 Fachkräfte für Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung mit Berufserfahrung
  • Projektleiter mit mind. 8 Jahren Führungserfahrung
  • Stellvertretender Projektleiter mit mind. 6 Jahren Berufserfahrung
  • Nachweis über Qualitätssicherungsmaßnahmen

Rollenqualifikationen

  • Projektleiter mit mind. 8 Jahren Führungserfahrung
  • Stellvertretender Projektleiter mit mind. 6 Jahren Berufserfahrung
  • Mind. 3 Fachkräfte für Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung mit Berufserfahrung
Technische Details
HOAI LP2LP3LP5-8

Besondere Bedingungen

  • Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter.
  • Bewerbungsbogen ist vollständig ausgefüllt und zu unterzeichnen. Änderungen sind unzulässig.
  • Unternehmen sind zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden, mangels Masse abgelehnt, im Verfahren der Liquidation oder Tätigkeit eingestellt. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
  • Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
  • Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 123 Absatz 3 GWB entsprechend anzuwenden.
  • Das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
  • Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
  • Es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
  • Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
  • Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
  • Das Unternehmen hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen.
  • Das Unternehmen hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte.
  • Das Unternehmen hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB
  • § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - Eigenerklärung
  • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Eigenerklärung
  • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) - Eigenerklärung
  • § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) -Eigenerklärung
  • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen - Eigenerklärung
  • §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) - Eigenerklärung
  • Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage RUS - Eigenerklärung EU vs. RUS, bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d. F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen.
  • Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen.
  • Am Ende der Auswertung der ersten Stufe ausgewählte am besten geeignete Bewerber werden Teilnehmer an der zweiten Stufe des Verfahrens (Bieterverfahren).
  • In der zweiten Stufe ist dann der Stegreifentwurf zu bearbeiten und mit dem Erstangebot einzureichen.
  • Über das Erstangebot wird weiter verhandelt. Nach Abgabe der finalen nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die Bieter zu einer Vorstellung eingeladen, um sich vor einer Jury persönlich zu präsentieren.
  • Elektronische Rechnungstellung ist zulässig.
Originaltitel: Justizvollzugsanstalt Tonna, Neubau Sicherungsverwahrung, Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (ELT – KG 440, 450, 460, 480, 490)
deen