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Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt, TV-Untersuchung und Reinigung zu beauftragen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das beigefügte Leistungsverzeichnis Bezug genommen. Als Mindestanforderung wird u.a. gefordert, dass Unternehmen eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden und Maschinen aufweist. Dabei muss zugesichert werden, dass mindestens zwei Kolonne (Arbeitstruppe) vorgesehen werden. Jede Kolonne (Arbeitstrupp) muss bestehen aus: einem Reinigungsfahrzeug mit Zweimannbesatzung sowie einem TV-Inspektionsfahrzeug mit Zweimannbesatzung Hierzu nehmen wir Bezug auf die definierten Mindestanforderungen unter dem Punkt Teilnahmebedingungen / Eignungskriterien. Die Leistungen werden in 3 Losen ausgeschrieben. Es ist möglich, für mehr als ein Los bzw. alle drei Lose Angebote abzugeben. Folgende Beschränkung ist aber dabei unbedingt zu berücksichtigen: Die benannten Arbeitstrupps dürfen nicht mehrfach in den Ausschreibungslosen Los 2.1, Los 2.2 und Los 2.3 eingesetzt oder angegeben werden. Eine Doppelbenennung eines Arbeitstrupps in mehreren Losen ist unzulässig. Das Nichtbenennen der geforderten Arbeitstrupps gilt ebenfalls als unzulässig. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Anforderungen, insbesondere die doppelte Benennung von Arbeitstrupps oder das fehlende oder unvollständige Benennen der Arbeitstrupps, führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
TV-Inspektion und Kanalreinigung im Stadtgebiet. Beauftragt werden sollen TV-Untersuchungen und Kanalreinigung. Die Leistungen werden in 3 Losen ausgeschrieben.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen