Ausschreibung

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
vor 19T
Fragen
vor 5T
Heute
Abgabe
in 10T
Common Wadden Sea Secretariat (WILHELMSHAVEN)
Projektübersicht

Gemeinsame strategische Umweltprüfung (SEA) für das Weltnaturerbe Wattenmeer. Koordination des trilateralen Prozesses zur Bewertung kumulativer Auswirkungen. Ziel ist die Unterstützung zukünftiger Entscheidungsfindungen zur Reduzierung von Belastungen. Die Maßnahme reagiert auf eine Aufforderung des Welterbekomitees. Gefordert sind Nachweise über Expertise in SEA-Prozessen, Kenntnisse der Welterbe-Bewertungsanforderungen und idealerweise tiefgreifendes Verständnis des Wattenmeeres. Ein multidisziplinäres, unabhängiges Team ist unerlässlich. Bieter werden ermutigt, multinationale Konsortien zu bilden. Die Laufzeit beträgt 23 Monate mit einer möglichen Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr.

Gemeinsame strategische Umweltprüfung. Auswirkungen auf das Weltnaturerbe Wattenmeer. Koordination des trilateralen Prozesses.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Projektwert 250.000,00 €
Geschätztes Honorar 250.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV

Rollenqualifikationen

  • Proven expertise in EU Strategic Environmental Assessment processes
  • knowledge about World Heritage impact assessment requirements
  • deep understanding of the Wadden Sea
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsangabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, der vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurde, nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde (§ 160 Abs, 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
Originaltitel: Joint Strategic Environmental Assessment of cumulative impacts on the UNESCO Wadden Sea World Heritage Site
deen