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Die DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V ab. Dies betrifft den Wirkstoff Buserelin (ATC L02AE01) für die Jahre 2026 und 2027. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit dem Vertrag beitreten. Die DAK-Gesundheit erwartet die Einreichung der Vertragsunterlagen per E-Mail. Spätere Beitritte sind ebenfalls möglich, erfordern aber die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen bis zum 5. Kalendertag des Vormonats. Das Verfahren nutzt technische Formulare für Offene Verfahren, ist aber kein solches. Es dient der Transparenz und soll die Vielfalt der Vertragspartner widerspiegeln.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Buserelin, ATC L02AE01 für die Zeit 01.01.2026 - 31.12.2027. Rahmenrabattverträge über Arzneimittel zu gesetzlicher Kasse. Regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener Vergabeverfahren.