Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Erythropoietin (ATC B03AX01) nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Es handelt sich um ein Open-House-Modell, bei dem kein Auswahlverfahren stattfindet, sondern Verträge mit allen Unternehmen geschlossen werden, die die Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Der Vertragsbeginn ist ab dem 01.10.2026 möglich, die Laufzeit endet am 30.09.2028. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch eine Eigenerklärung nachweisen und die Unterlagen entweder in zweifacher Schriftform oder elektronisch mit qualifizierter Signatur einreichen.
Die AOK Bayern schließt im Rahmen eines Open-House-Modells nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für den Wirkstoff Erythropoietin (ATC B03AX01) mit interessierten pharmazeutischen Unternehmen ab.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
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