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Die Stadt Germersheim schreibt Gebäudereinigungsleistungen und einen Mietservice für Sauberlaufmatten aus. Der Auftrag umfasst Unterhalts-, Grund- und Glas-/Rahmenreinigung sowie die Bereitstellung und den Austausch von Schmutzfangmatten für verschiedene städtische Liegenschaften wie Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude und Sporthallen. Die Vergabe erfolgt in vier Losen: Los 1 und 2 für Unterhalts- und Grundreinigung, Los 3 für Glas- und Rahmenreinigung sowie Los 4 für den Mietservice von Schmutzfangmatten. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.04.2027 und endet am 31.03.2030, mit einer optionalen Verlängerung um 12 Monate.
Die Stadt Germersheim schreibt Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) sowie einen Mietservice für Sauberlaufmatten für diverse städtische Liegenschaften aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Unterhalts- und bedarfsweise Grundreinigung der der Kernstadt Germersheim zugeordneten Liegenschaften (Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude, Sporthallen u. a.) gemäß Anlage 750 – Objektliste. Der Leistungsumfang richtet sich nach Anlage 740 – Leistungsbeschreibung Los 1–3 sowie Anlage 730 – Leistungsverzeichnis.
Unterhalts- und bedarfsweise Grundreinigung der Los 2 zugeordneten Liegenschaften der Stadt Germersheim gemäß Anlage 750 – Objektliste. Der Leistungsumfang richtet sich nach Anlage 740 – Leistungsbeschreibung Los 1–3 sowie Anlage 730 – Leistungsverzeichnis.
Regelmäßige Glas- und Rahmenreinigung der in Anlage 750 – Objektliste genannten Liegenschaften der Stadt Germersheim gemäß Anlage 740 – Leistungsbeschreibung Los 1–3 sowie Anlage 730 – Leistungsverzeichnis.
Bereitstellung, turnusmäßiger Austausch, Reinigung und automatischer Ersatz von Schmutzfangmatten für die Eingangsbereiche der in Anlage 712 – Kalkulationsdatei Los 4 genannten Liegenschaften der Stadt Germersheim gemäß Anlage 741 – Leistungsbeschreibung Los 4. Die Matten verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und werden dem Auftraggeber lediglich zur Nutzung überlassen.