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Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Nicht-Apothekenpflichtigem Verbrauchsmaterial für alle Dienststellen der FHH. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Versorgung mit medizinischem und allgemeinem Verbrauchsmaterial. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer Verlängerungsoption um zweimal ein Jahr.
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von nichtapothekenpflichtigem Verbrauchsmaterial für alle Dienststellen der FHH.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen