Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

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SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH (Schwerin)
Projektübersicht

Rahmenvertrag zur Beschaffung von Palo Alto Networks Komponenten. Ziel ist die Erweiterung der bestehenden Systemumgebung. Einsatz erfolgt zentral im Rechenzentrum und bei Kunden. Weiterbetrieb und Erweiterung der Firewall-Infrastruktur, Investitionsschutz für Management und Weiterbildungen. Anbindung und Absicherung neuer Standorte, insbesondere von Schulstandorten. Vereinfachung der Beschaffung und Kostensicherheit für Kunden. Dauer 36 Monate. Beschaffung findet über das Deutsche Vergabeportal statt. Angebote sind elektronisch einzureichen. Formblätter sind zwingend beizufügen und werden nicht nachgefordert. Keine Änderungen an Vergabeunterlagen. Nur deutsche Sprache zulässig. Fragen nur über Bieterkommunikation. Vertrauliche Behandlung der Unterlagen.

Rahmenvertrag zur Beschaffung von Palo Alto Networks Komponenten. Einsatz im Rechenzentrum und bei Kunden. Weiterbetrieb und Erweiterung der Firewall-Infrastruktur. Anbindung neuer Standorte.

Standort Projekt
DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
  • - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
  • 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
  • 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Rahmenvertrag zur Beschaffung von Palo Alto Networks Komponenten
deen