Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 5T
Heute
Abgabe
in 26T
Vertragsbeginn
in 72T
65239 Hochheim
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West (Montabaur)
Projektübersicht

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West beabsichtigt die Vergabe der Pfahlprobebelastung in Hochheim. Der Auftrag umfasst Arbeiten an Bohrpfählen und Messtechniken. Die Eignung wird anhand von Referenzen, Umsatz und Personal qualifiziert. Die Laufzeit des Auftrags beträgt ca. 6 Monate. Der Bieter muss über entsprechende Lizenzen und Qualifikationen verfügen. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren mit einem einzigen Los. Die Angebote sind bis zum 19.03.2026 einzureichen. Die Vergabe richtet sich nach der VOB/A EU. Es sind mehrere Nachweise zur Eignung auf gesondertes Verlangen einzureichen. Besonders geeignet sind auch Newcomer-Unternehmen. Der Auftraggeber achtet auf die Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland. Es sind keine elektronischen Kataloge zulässig.

Pfahlprobebelastung.

Standort Projekt
65239 Hochheim, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.000.000,00 €
HOAI
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz 5.000.000,00 €/a brutto
  • Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich 1.000.000,00 €/a brutto

Rollenqualifikationen

  • Aufsteller /Koordinator für die Ausführungsplanung
  • Verantwortlicher für die Kampfmittelräumungsarbeiten gem. § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt Erklärung gem. VO(EU) 2022-576, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschriften zu prüfen haben, ist anzugeben.
  • Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5 K Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen.
  • Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Originaltitel: Pfahlprobebelastung
deen