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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Interferon beta-1b (ATC L03AB08). Das Verfahren ist als Open-House-Modell konzipiert, bei dem pharmazeutische Unternehmen jederzeit beitreten können. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2028. Interessenten müssen ihre Unterlagen (Angebotsschreiben, Vertragsanerkennung, Anlagen) elektronisch per E-Mail einreichen. Es handelt sich um ein Zulassungsverfahren, das außerhalb des klassischen Kartellvergaberechts steht.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1b, ATC L03AB08 für die Zeit 01.04.2026 - 31.03.2028. Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen mit pharmazeutischen Unternehmen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen