Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 7b7c6c73-f0eb-42f0-b57c-1750b355c51d

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 26T
Abgabe
in 33T
17159 Dargun
Dienstleister Straßenbauamt Schwerin (Schwerin)
Projektübersicht

Dies ist eine Dienstleistungsauftragsbekanntmachung für Kontrollprüfungen im Erd-/Grundbau, Schichten ohne Bindemittel, Tragschichten mit hydr. Bindemittel, Asphaltschichten, Ebenheitsmessungen, Griffigkeitsmessungen und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen. Der Projektstandort ist Dargun, 17159, DE80J. Die geschätzte Vertragslaufzeit beträgt 25 Monate. Die Angebotsfrist endet am 05.05.2026 um 10:10 Uhr. Der Zuschlagskriterium ist der Preis.

Leistung der Kontrollprüfungen Erd-/Grundbau, Schichten ohne Bindemittel, Tragschichten mit hydr. Bindemittel, Asphaltschichten, Ebenheitsmessungen, Griffigkeitsmessungen, Umweltverträglichkeitsuntersuchungen

Standort Projekt
17159 Dargun, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 100,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • §46 (3) Nr.3 VgV Nachweis anerkannte Prüfstelle nach RAP Stra 15 (Richtlinie für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2015)
  • Vorlage des Nachweises als anerkannte Prüfstelle
  • § 46 (3) Nr. 10 VgV - Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen
  • Unterlagen können gemäß § 56 Abs.2 VgV nachgefordert werden.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: B 110 OU Dargun Kontrollprüfungen
deen