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Anforderungen an den Bieter
Im Rahmen des Projekts IP-Ertüchtigung der Deutschen Flugsicherung GmbH sollen die DFS-Standorte am Flughafen Münster Osnabrück mit moderner Netzinfrastruktur erschlossen werden. - Die Umsetzung der Maßnahme erfordert eine umfassende Planungsleistung gemäß den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nach • § 43 Absatz 4 gem. Anlage 12 Ingenieurbauwerke inkl. der Bauüberwachung vor Ort als besondere Leistung. • § 55 gem. Anlage 15 der HOAI der Anlagengruppe 5 -Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. - In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, bestimmte DFS-Standorte am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) über eine neu zubauende Leerrohrtrasse mit einem LWL-Ringkabel anzubinden. Die Maßnahme beinhaltet den Bau der Leerrohrtrasse inkl. Kabelzugschächte und Outdoorverteilergehäuse, sowie die Verlegung eines ca. 8 km langen LWL-Ringkabels und die Anbindung der Standorte an den LWL-Ring. - Der Auftrag kann nur von Personal durchgeführt werden, für welches eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und Flughafenausweise nach den Vorschriften des Verkehrsflughafens Münster-Osnabrück vorliegen. Hierfür können Zusatzkosten für Sicherheitsschulungen, Berechtigungen und Ausweise durch den Flughafen anfallen. - Folgende Planungs- und Koordinierungsleistungen sind zu berücksichtigen - • Sicherheitsanforderungen im Vorfeldbereich des Flughafens Münster/Osnabrück • Betriebseinschränkungen und Bauzeitfenster • Trassenführung unter Berücksichtigung bestehender Leitungen und Infrastruktur • Planung der Erdarbeiten inkl. Bodenuntersuchung und Bodenklassenbewertung • Koordination mit dem durch die DFS noch zu beauftragenden Kampfmittelräumdienst (Prüfung und Freigabe der Trassenbereiche) • Bei Bedarf Koordination mit anderen Fachplanern des Flughafens abstimmen z.B. Gebäude- oder Elektrotechnik • Berücksichtigung und Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange sowie ggf. notwendige Genehmigungsverfahren - Startzeitpunkt der Maßnahme ist für das Ende des 1. Quartals 2026 geplant. - Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt. Die Leistungsstufe 2 ist optional. - Die Übertragung der Leistungen ist wie folgt vorgesehen: - LST 1: Leistungsphasen 1-3 gemäß § 43 Absatz 4 gem. Anlage 12 Ingenieurbauwerke und gemäß § 55 gem. Anlage 15 der HOAI der Anlagengruppe 5 -Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. - LST 2 (optional): Leistungsphasen 4-8 gemäß § 43 Absatz 4 gem. Anlage 12 Ingenieurbauwerke inkl. der Bauüberwachung vor Ort als besondere Leistung und gemäß § 55 gem. Anlage 15 der HOAI der Anlagengruppe 5 -Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH sucht Planerleistungen für die Ertüchtigung der Netzinfrastruktur an den Standorten am Flughafen Münster Osnabrück. Das Projekt umfasst die Planung einer Leerrohrtrasse mit LWL-Ringkabel zur Anbindung von DFS-Standorten. Es werden Planungsleistungen nach HOAI für Ingenieurbauwerke und Fernmelde-/Informationstechnik gefordert.
Planungsleistungen für die Ertüchtigung der Netzinfrastruktur am Flughafen Münster Osnabrück. Projekt umfasst Planung einer Leerrohrtrasse mit LWL-Ringkabel, Anbindung von DFS-Standorten. Anforderungen gemäß HOAI für Ingenieurbauwerke und Fernmelde-/Informationstechnik. Besonderer Fokus auf Sicherheitsanforderungen, Bauzeitfenster und Koordination.
Im Rahmen des Projekts IP-Ertüchtigung der Deutschen Flugsicherung GmbH sollen die DFS-Standorte am Flughafen Münster Osnabrück mit moderner Netzinfrastruktur erschlossen werden. Die Umsetzung der Maßnahme erfordert eine umfassende Planungsleistung gemäß den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nach § 43 Absatz 4 gem. Anlage 12 Ingenieurbauwerke inkl. der Bauüberwachung vor Ort als besondere Leistung. und § 55 gem. Anlage 15 der HOAI der Anlagengruppe 5 -Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, bestimmte DFS-Standorte am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) über eine neu zubauende Leerrohrtrasse mit einem LWL-Ringkabel anzubinden. Die Maßnahme beinhaltet den Bau der Leerrohrtrasse inkl. Kabelzugschächte und Outdoorverteilergehäuse, sowie die Verlegung eines ca. 8 km langen LWL-Ringkabels und die Anbindung der Standorte an den LWL-Ring. Der Auftrag kann nur von Personal durchgeführt werden, für welches eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und Flughafenausweise nach den Vorschriften des Verkehrsflughafens Münster-Osnabrück vorliegen. Hierfür können Zusatzkosten für Sicherheitsschulungen, Berechtigungen und Ausweise durch den Flughafen anfallen. Folgende Planungs- und Koordinierungsleistungen sind zu berücksichtigen Sicherheitsanforderungen im Vorfeldbereich des Flughafens Münster/Osnabrück, Betriebseinschränkungen und Bauzeitfenster, Trassenführung unter Berücksichtigung bestehender Leitungen und Infrastruktur, Planung der Erdarbeiten inkl. Bodenuntersuchung und Bodenklassenbewertung, Koordination mit dem durch die DFS noch zu beauftragenden Kampfmittelräumdienst (Prüfung und Freigabe der Trassenbereiche), Bei Bedarf Koordination mit anderen Fachplanern des Flughafens abstimmen z.B. Gebäude- oder Elektrotechnik, Berücksichtigung und Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange sowie ggf. notwendige Genehmigungsverfahren. Startzeitpunkt der Maßnahme ist für das Ende des 1. Quartals 2026 geplant. Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt. Die Leistungsstufe 2 ist optional. Die Übertragung der Leistungen ist wie folgt vorgesehen: LST 1: Leistungsphasen 1-3 gemäß § 43 Absatz 4 gem. Anlage 12 Ingenieurbauwerke und gemäß § 55 gem. Anlage 15 der HOAI der Anlagengruppe 5 -Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. LST 2 (optional): Leistungsphasen 4-8 gemäß § 43 Absatz 4 gem. Anlage 12 Ingenieurbauwerke inkl. der Bauüberwachung vor Ort als besondere Leistung und gemäß § 55 gem. Anlage 15 der HOAI der Anlagengruppe 5 -Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.