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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk beabsichtigen den Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Interferon beta 1a (Fertigarzneimittel: Rebif). Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, Verträge geschlossen werden. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.04.2026 bis zum 31.03.2028. Ein Beitritt ist während der Laufzeit jederzeit möglich.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Interferon beta 1a (Fertigarzneimittel: Rebif) im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen