Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 25T
Fragen
vor 5T
Heute
Teilnahme
in 2T
Vertragsbeginn
in 130T
15344 Strausberg
Einführung einer Software zur Veranlagung von Abfallentsorgungsgebühren (Strausberg)
Projektübersicht

Ziel der Beschaffung ist die Einführung einer leistungsfähigen und zukunftssicheren Gebührensoftware, die ab dem 01.01.2028 produktiv im Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) eingesetzt werden soll. Die bestehende Lösung newsystem wird zum selben Zeitpunkt vollständig abgelöst und nicht weiter parallel betrieben. Die neue Gebührensoftware soll die spezifischen Anforderungen für die Erhebung von Abfallgebühren sowie die Bescheiderstellung abbilden und dabei die organisatorischen und finanziellen Abläufe eines kommunalen Entsorgungsbetriebs effizient unterstützen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Schnittstellenfähigkeit zur bereits eingesetzten Finanzsoftware Diamant sowie bestehenden Softwarelösungen für die Antragsentgegennahme. Zudem sind Auswertungsmöglichkeiten, Transparenz und Automatisierungspotenziale zentrale Anforderungen.

Einführung einer Software zur Veranlagung von Abfallgebühren. Die Software wird die bestehende Lösung newsystem ablösen.

Standort Projekt
Klosterstraße 18, 15344 Strausberg, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 500.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen für vergleichbare Software Leistungen: * Mindestanforderung: mind. 2 verwertbare Referenzen
  • Anzahl der Mitarbeiter zur Realisierung der Leistung: Keine Mindestanforderung
  • Brutto-Jahresumsatz: * Mindestanforderung: >= 500.000,- EUR
  • Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung: * Mindestanforderung: Deckungssumme 500.000,- EUR
  • Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Einführung einer Gebührensoftware
deen