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Rahmenvereinbarung für Sachverständigendienstleistungen nach § 20 AtG für die kerntechnischen Anlagen in Gorleben (BZG, PKA, AZG). Die Aufsichtsbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz) zieht Sachverständige zur Überwachung der Einhaltung von Genehmigungsbescheiden, des Atomgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes sowie zugehöriger Verordnungen und Richtlinien (z.B. KTA-Regeln) hinzu. Der Auftrag umfasst die kontinuierliche staatliche Aufsicht und Prüfung der Anlagensicherheit sowie den Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern.
Sachverständigendienstleistungen nach § 20 AtG für das Brennelemente-Zwischenlager (BZG), das Abfall-Zwischenlager (AZG) sowie die Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) in Gorleben.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."
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