Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 7c4d0598-73cf-4f90-9ab8-1e9921dc867e

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Die KI-gestützte Suche spart uns wertvolle Zeit bei der Ausschreibungsrecherche."

CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 30T
Fragen
vor 5T
Heute
Abgabe
in 2T
20459 Hamburg
Bezirksamt Altona (Hamburg)
Projektübersicht

Die Freie und Hansestadt Hamburg sucht zwei Auftragnehmer für eine Rahmenvereinbarung über Verkehrszählungen. Diese umfassen die Zählung von Kfz-, Rad- und Fußverkehr an Knoten und Querschnitten. Ebenso gehört die Dateneingabe in eine Verkehrszählsoftware sowie die Qualitätssicherung der Erhebungsergebnisse zu den Aufgaben. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren über ein Vergabemanagementsystem. Eine elektronische Einreichung ist erforderlich. Die Frist für die Angebotsabgabe ist der 23. Februar 2026 um 10:00 Uhr.

Rahmenvereinbarung Verkehrszählungen. Kfz-, Rad-, Fußverkehrs-Zählung. Dateneingabe, Qualitätssicherung.

Standort Projekt
20459 Hamburg, DEU
Finanzen
Projektwert 1.250.000,00 €
Geschätztes Honorar 1.250.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit:
  • 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
  • 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Rahmenvereinbarung über Verkehrszählungen im Straßennetz der Freien und Hansestadt Hamburg
deen