Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 21T
Abgabe
in 32T
14662 Friesack
Landkreis Havelland - Der Landrat - (Rathenow)
Projektübersicht

Der Landkreis Havelland schreibt Trockenbauarbeiten für einen Erweiterungsbau der Kooperationsschule Friesack aus. Die Leistung ist Teil einer größeren Baumaßnahme mit sieben Vergabepaketen. Die Arbeiten werden nach der 80/20-Regel und VOB/A national vergeben. Die Laufzeit beträgt 173 Tage. Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche beträgt 3% der Abrechnungssumme. Bieter müssen elektronische Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg einreichen. Die Angebotsfrist endet am 27.04.2026 um 11:00 Uhr. Die Submission findet elektronisch statt. Besondere Eignungsnachweise und Erklärungen sind gefordert, darunter Referenzen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Angaben zur Mitarbeiterauslastung und zum Umsatz.

Neubau eines Erweiterungsbaus für die Kooperationsschule Friesack. Teil einer Gesamtbaumaßnahme mit sieben Vergabepaketen. Trockenbauarbeiten nach VOB/A.

Standort Projekt
Sonnenweg 6, 14662 Friesack, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 3,00 €
HOAI - 3% der Abrechnungssumme (Einbehalt von jeder Zahlung möglich, sofern keine entsprechende Bürgschaft des Auftragnehmers vorliegt)
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Erweiterungsbau der Kooperationsschule Friesack - Trockenbauarbeiten
deen