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Die Techniker Krankenkasse sowie die HEK und hkk schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Pegfilgrastim aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Es werden keine individuellen Verhandlungen geführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.05.2026 bis spätestens 30.04.2028. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Pegfilgrastim im Rahmen eines Open-House-Verfahrens der Techniker Krankenkasse und weiterer beteiligter Kassen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen