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Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Pegfilgrastim im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag erfüllen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die genannte E-Mail-Adresse und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK. Die aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.
Rabattverträge für Biologika Wirkstoff Pegfilgrastim. Open-House-Verfahren. Einheitliche Konditionen. Keine Exklusivität.
Anforderungen an den Bieter