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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt EU-weit Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen sowie Feststellanlagen in Baden-Württemberg aus (VOEK 515-25). Die Leistung ist in sechs Gebietslose unterteilt und umfasst Wartung, Inspektion, Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA), sicherheitstechnische Prüfungen nach ASR A1.7 sowie Prüfungen nach DGUV-Vorschrift 4. Zudem sind detaillierte Bestandslisten zu führen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten mit einer optionalen Verlängerung um weitere 4 Jahre.
Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen sowie Feststellanlagen an verschiedenen Liegenschaften in Baden-Württemberg. Der Auftrag umfasst Inspektion, Funktionsprüfung, sicherheitstechnische Prüfung und Dokumentation.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 202 Anlagen, davon 158 Türen, 42 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 770 Anlagen, davon 731 Türen, 39 Tore durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich bzw. halbjährlich (gem. Bestandsliste), in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich bzw. halbjährlich (gem. Bestandsliste), in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) 1.403 Anlagen, davon 875 Türen, 228 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 449 Anlagen, davon 240 Türen, 209 Tore durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 1.423 Anlagen, davon 1.096 Türen, 319 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Tore - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 173 Anlagen, davon 115 Türen, 58 Tore durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.