Die AOK Bayern schreibt einen Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V aus, um die digitale ärztliche Versorgung für Patienten durch einen elektronischen Kommunikations- und Vernetzungsprozess zu verbessern. Der Auftragnehmer soll ein ganzheitliches Leistungspaket bereitstellen, das eine benutzerfreundliche Kundenreise, die Einschreibung von Versicherten, ein strukturiertes Einschätzungsverfahren zur Bedarfsgerechtigkeit, eine digitale Terminvermittlung sowie die technische Durchführung der Videosprechstunde umfasst. Zudem sind Begleitleistungen wie Support und der Aufbau eines Ärztenetzwerks gefordert, das eine Verfügbarkeit von 7 bis 22 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherstellt. Die medizinische Behandlung selbst ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.12.2026 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
Die AOK Bayern sucht einen Dienstleister zur Umsetzung eines digitalen Kommunikations- und Vernetzungsprozesses für Videosprechstunden nach § 140a SGB V. Ziel ist die Verbesserung der ärztlichen Versorgung durch ein qualifiziertes Ärztenetzwerk mit einer Verfügbarkeit von 7 bis 22 Uhr.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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