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Die Universität Hohenheim schreibt einen Rahmenvertrag für die Bestellung einer externen datenschutzbeauftragten Person aus. Die Verpflichtung ergibt sich aus Art. 37 Abs. 1 DS-GVO, wobei die Aufgaben und die Stellung der Person durch Art. 38 und 39 DS-GVO definiert sind. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren, beginnend am 01.09.2026, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bieter müssen zwei spezifische Konzepte einreichen, die neben der Berufserfahrung und einer Präsentation als Zuschlagskriterien dienen.
Die Universität Hohenheim schreibt einen Rahmenvertrag für die Position einer externen datenschutzbeauftragten Person gemäß Art. 37 Abs. 1 DS-GVO aus. Ziel ist die Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach Art. 38 und 39 DS-GVO.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen