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Die Universität Hohenheim schreibt einen Rahmenvertrag für eine externe Datenschutzbeauftragte Person aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr. Der Beginn ist am 01.09.2026 vorgesehen. Die Universität ist gemäß Art. 37 Abs. 1 DS-GVO verpflichtet, eine Datenschutzbeauftragte Person zu benennen. Die Aufgaben ergeben sich aus Art. 39 DS-GVO. Die Vergabekammer Baden-Württemberg ist die zuständige Nachprüfungsstelle. Die Vergabe erfolgt nach VgV.
Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen