Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 21T
Abgabe
in 29T
Vertragsbeginn
in 63T
19243 Wittenburg
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat (Parchim)
Projektübersicht

Los 16 beinhaltet das Stahltragwerk im Bauteil 2 am Erweiterungsneubau des gymnasialen Schulzentrums Wittenburg, Lindenstraße 13 in 19243 Wittenburg. Die Arbeiten werden in einem Bauabschnitt durchgeführt und sind wie folgt terminiert: Bauteil 2 / Foyer: Errichten des Stahltragwerks im Foyer / Bauteil 2 zw. dem Erweiterungsneubau und dem Bestandsgebäude. Erstellung eines 3D-Aufmaßes zw. Erweiterungsbau und Bestand. Brandschutzbeschichtung des gesamten Stahltragwerks in F30. Einzelfristen sind dem Bauablaufplan zu entnehmen! Die Leistungen im Einzelnen sind u.a.: Auflistung der Hauptpositionen / des Leistungsumfanges - Baustelleinrichtung, Werk- & Montageplanung - geprüft durch Prüfstatiker - Errichtung Stützen-Rahmenkonstruktion - teilweise eingeschossig, teileweise zweigeschossig - Montage von offenen und geschlossenen Stahlprofilen gem. stat. Positionen / Vorgaben - Ausbildung sämtlicher Knoten- & Anschlusspunkte gem. stat. Positionen / Vorgaben - Vorbereitung für die bauseitige Aufnahme von Brettsperrholzdeckenelementen - Vorbereitung für die bauseitige Aufnahme von Stahlbetondeckenelementen Das Los umfasst die Leistungsbeschreibung & die digitalen Planunterlagen der Ausführungsplanung.

Erweiterungsbau für das Gymnasiales Schulzentrum in Wittenburg. Stahltragwerk im Foyerbereich des Bauteils 2. Brandschutzbeschichtung F30.

Standort Projekt
Lindenstraße 13, 19243 Wittenburg, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.500.000,00 €
HOAI - Angaben zum Honorar sind nicht explizit im XML enthalten. Es wird auf die HOAI verwiesen.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Erweiterungsbau für das Gymnasiales Schulzentrum in 19243 Wittenburg - Los 16 - Stahlbau
deen