Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 24T
Heute
Abgabe
in 6T
Vertragsbeginn
in 21T
80687 München
Max Planck Information and Technology (MaxIT) (München)
Projektübersicht

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einem Unternehmen. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Beschaffung von Lizenzen, Softwarepflege und Dienstleistungen. Diese sind für KACE-Produkte der Firma Quest bestimmt. Sie gelten für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft und ihrer assoziierten Einrichtungen. Ziel ist es, während der Vertragslaufzeit neue Lizenzen zu beschaffen sowie bestehende Lizenzen zu verlängern. Die bislang über die Institute und Einrichtungen verteilten Verträge für vorhandene KACE-Lösungen sollen durch einen zentralen Einkauf gebündelt werden. Die Laufzeiten sämtlicher bestehender sowie aller neu beschafften Lizenzen sollen auf ein einheitliches Ablaufdatum angeglichen werden. Es sollen sowohl Mietlizenzen als auch bestehende Kauflizenzen von Quest einschließlich Support- und Pflegeleistungen verlängert werden. Für einzelne Lizenzen wurden Sonderkonditionen für die Max-Planck-Gesellschaft besprochen. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. Der geschätzte Gesamtwert der Rahmenvereinbarung beträgt 380.000 EUR.

Rahmenvereinbarung Lizenzen, Softwarepflege, Dienstleistungen für KACE-Produkte. Konsolidierung und Verlängerung von Lizenzen. Centraler Einkauf.

Standort Projekt
80687 München, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 380.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation auf elektronischem Weg (§ 134 Abs. 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw., soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
  • Siehe Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen.
Originaltitel: MPG Quest/ KACE 2026
deen