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Die KKH Kaufmännische Krankenkasse schreibt den Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für die Wirkstoffe Cannabisblüten, Cannabisextrakt und Dronabinol aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen der Beitritt zu einheitlichen Vertragskonditionen ermöglicht wird. Eine Exklusivität ist nicht vorgesehen; der Beitritt kann jederzeit zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Die Vertragslaufzeit ist für den Zeitraum 2026-01-01 bis 2027-12-31 angesetzt, mit einer Option auf Verlängerung um bis zu 12 Monate.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Cannabisblüten, Cannabisextrakt und Dronabinol im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die KKH.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen