Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

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14772 Brandenburg an der Havel
Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg (Potsdam)
Projektübersicht

Rahmenvereinbarung zur Arzneimittelversorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg. Auftrag umfasst Belieferung mit Arzneimitteln, apothekenüblichen Produkten, Desinfektionsmitteln und Hautpflegemitteln. Beratungs- und administrative Leistungen werden ebenfalls erbracht. Umweltaspekte bei Verpackungen sind zu berücksichtigen. Kreislausysteme sind zu bevorzugen. Verbesserung der Arbeitsabläufe durch Lieferung zweimal wöchentlich direkt an die JVA. Zahlung des Mindestentgelts nach dem BbgVergG. Sicherheitspersonal für Ortstermine muss einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden sein.

Rahmenvereinbarung zur Arzneimittelversorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg. Lieferung von Arzneimitteln und weiteren Produkten. Umfasst Beratungs- und administrative Leistungen.

Standort Projekt
Anton-Saefkow-Allee 22, 14772 Brandenburg an der Havel, DEU
Finanzen
Projektwert 1.856.724,00 €
Geschätztes Honorar 1.856.724,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Eintragung im Handels- oder Berufsregister
  • Nachweis der Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln in der Bundesrepublik Deutschland nach § 11a des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz ApoG)
  • Nachweis einer bestehenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
  • Vorlage der Umsatzzahlen der vergangenen drei Kalenderjahre
  • Vorlage mindestens eines vergleichbaren Referenzprojets in den vergangenen drei Kalenderjahren. Vergleichbar ist ein Projekt, wenn nach Art und Umfang dem hiesigen Auftragsgegenstand entspricht. Demnach darf das Referenzprojekt nicht nur die Lieferung von Arzneimitteln umfassen, sondern muss auch Beratungsleistungen und administrative Leistungen beinhalten.
  • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
  • Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (Apotheker)
  • Gem. § 56 Abs. 2 VgV kann der Auftraggeber den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, dies gilt insbesondere für Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise.

Rollenqualifikationen

  • Apotheker
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Bei Verpackungen (Transportpackungen, Umverpackungen etc.) sind Anforderungen des Umweltschutzes in größtmöglichem Umfang zu berücksichtigen. Kreislaufsysteme sind zu bevorzugen (§ 6 Abs. 6 des Rahmenvertrages).
  • Realisierung verbesserter Arbeitsabläufe, da Lieferung künftig zweimal wöchentlich unmittelbar an die bestellende JVA erfolgen soll anstatt zuvor einmal wöchentlich nur an die JVA Brandenburg a.d.H. für alle Justizvollzugsanstalten (§ 6 Abs. 1 des Rahmenvertrages).
  • Zahlung des Mindestentgelts nach dem BbgVergG
  • Für vorgesehene Ortstermine in den Justizvollzugsanstalten wird nur das Personal eingesetzt, das vorher von der jeweiligen Justizvollzugsanstalt einer Sicherheitsüberprüfung (erweitertes Führungszeugnis) unterzogen wurde und dem eine Zutrittsgenehmigung erteilt worden ist.
Originaltitel: Arzneimittellieferung für die Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg
deen