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Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung. Verlängerungsoption: Maximal 2 Mal um jeweils 1 Jahr Automatische Vertragsverlängerung, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mit spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt hat. Die Gesamtlaufzeit endet somit ohne, dass es einer Kündigung bedarf spätestens am 31.07.2030.
Besondere Bedingungen