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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse schreibt den Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Bimatoprost (0,1mg) aus. Das Verfahren wird als Open-House-Verfahren durchgeführt, bei dem allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Konditionen der Vertragsabschluss ermöglicht wird. Es handelt sich um eine Warenlieferung im Bereich Arzneimittel. Der Beitritt ist jederzeit möglich, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Die Vertragslaufzeit ist zunächst bis zum 30.09.2027 befristet, mit einer Option auf Verlängerung um bis zu 12 Monate.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Bimatoprost (0,1mg) im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die KKH.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen