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Das Bundesamt für Naturschutz schreibt die Erarbeitung fachlicher Grundlagen für eine Nationale Liste invasiver Arten aus. Ziel ist die Erstellung eines fachlichen Konzepts zur Umsetzung von § 54 Abs. 4 und Abs. 4a BNatSchG, um Arten für eine nationale Liste zur Ergänzung der EU-Unionsliste zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Invasive Arten stellen eine Hauptbedrohung für die Biodiversität dar, indem sie Ökosystemfunktionen verändern und Artgemeinschaften homogenisieren. Die Leistung umfasst die fachliche Aufbereitung sowie notwendige Abstimmungen mit Ressorts und Akteuren.
Erarbeitung der fachlichen Grundlagen einer Rechtsverordnung gemäß § 54 Abs. 4 und Abs. 4a BNatSchG für eine Nationale Liste invasiver Arten zur Ergänzung der Unionsliste.
Besondere Bedingungen