Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 17T
Heute
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in 5T
Abgabe
in 13T
Vertragsbeginn
in 58T
81671 München
Vergabekammer Südbayern (München)
Projektübersicht

Das Projekt umfasst die energetische Sanierung und Instandhaltung mehrerer Wohngebäude im Stadtbezirk Bogenhausen in München. Es werden Baumeisterarbeiten ausgeschrieben. Die Arbeiten beinhalten Fassadensanierung, energetische Ertüchtigung, Abbrucharbeiten wie das Entfernen von Fensterläden und Laibungsputz. Des Weiteren sind Erdarbeiten für Sockeldämmung, Kellerdeckendämmung und Kellerwandsanierung erforderlich. Die obersten Geschossdecken und Treppenhauswände werden ebenfalls gedämmt. Kellerfenster und Türen zu Kellern und Dachgeschossen werden ausgetauscht. Die Baustelleneinrichtung, Containerstellung und Mieterbetreuung sind inklusive. Die Laufzeit des Projekts ist von April 2026 bis September 2027.

Modernisierung von Wohngebäuden in München. Energetische Sanierung und Instandhaltung umfasst Fassadenarbeiten, Dämmung und Fensteraustausch. Erneuerung der Kellerabteile und Dachböden.

Standort Projekt
Bogenhausen München, 81671 München, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Originaltitel: 1522-2025kor Baumeister
deen