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Der Landkreis Rastatt schreibt die Annahme und Entsorgung von verschiedenen Abfallarten aus. Dazu gehören recyclingfähiger Bauschutt bis DK II, Baustoffe auf Gipsbasis sowie nicht recyclingfähiger Bauschutt bis DK II. Die Leistung umfasst die fachgerechte Entsorgung der genannten Materialien aus dem Landkreisgebiet.
Annahme und Entsorgung von recyclingfähigem Bauschutt bis DK II, Baustoffen auf Gipsbasis und nicht recyclingfähigem Bauschutt bis DK II aus dem Landkreis Rastatt.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Bekanntmachungs-ID: 82aef9b3-7136-4d5a-ac03-7abeaf5eb0a4