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Der Landkreis Dahme-Spreewald schreibt Winterdienstleistungen an diversen Objekten im Nord- und Südkreis aus. Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer und Anlieger. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, die verschiedene Standorte in Lübben, Luckau, Königs Wusterhausen, Mittenwalde, Schönefeld, Eichwalde und Schulzendorf umfassen. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst eine Wintersaison (01.11.2026 bis 31.03.2027) mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 31.03.2029. Die Angebote sind elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Durchführung von Winterdienstleistungen an verschiedenen Objekten des Landkreises Dahme-Spreewald im Nord- und Südkreis zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen Objektstandorten des Landkreises Dahme-Spreewald. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, welche der Auftraggeber als Eigentümer und Anlieger von Flächen besitzt, zu gewährleisten.