Ausschreibung

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"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Teilnahme
in 17T
Vertragsbeginn
in 82T
65187 Wiesbaden
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (Wiesbaden)
Standort Projekt
Konrad-Adenauer-Ring 11, 65187 Wiesbaden, DEU
Eignung

Rollenqualifikationen

  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1.500.000 € für Personenschäden sowie 1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
  • Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Hier: Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53-56 HOAI)
  • Eintragung in ein Berufsregister oder Handelsregister (s. u.)
  • Bei juristischen Personen ist ein Auszug, nicht älter als 01.01.2025, aus dem Handelsregister oder sonstigen einschlägigen Berufsregister (s.o.) vorzulegen. (Kopie ausreichend)
  • Bei natürlichen Personen: Kopie der Gewerbeanmeldung.
  • Die Angaben nach Ziffer 1 bis 2 sind auch von einem Nachunternehmer zu erbringen, wenn dieser zur Eignungsleihe eingesetzt wird.
  • Für Bietergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied die Nachweise nach Ziffer 1 bis 2 vorzulegen hat. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es erfolgt ein stufenweiser Abruf der Leistungen vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1 - 4. Nach dem Beschluss der auf Grundlage des Entwurfes erarbeiteten Grundsatzvorlage, nach Vorlage des Ergebnisses der Plausibilitätsprüfung durch das Revisionsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden und Beschluss der Ausführungsvorlage durch die Stadtverordnetenversammlung/ Gremienbeschluss können zunächst folgende Leistungen abgerufen werden. Stufe I: LPH 5 - 9. Die weiteren Bearbeitungsstufen / Leistungsphasen stehen somit unter Gremienvorbehalt und können nur mit Zustimmung des von Seiten des AG zu beantragenden notwendigen Gremienbeschlusses erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen Leistungen bzw. sämtlichen Leistungsstufen. Eine detaillierte Aufstellung der Grundleistungen und der aus Sicht des AG erforderlichen besonderen Leistungen ist im Verfahren zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
deen