Bekanntmachungs-ID: 83804cc9-e46c-433b-b64b-b68889e62051
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Die FFH-Richtlinie hat das Ziel, auf europäischem Gebiet der Mitgliedsstaaten zur Sicherung der biologischen Vielfalt für die natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tierarten und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse einen günstigen Erhaltungszustand zu wahren oder wiederherzustellen. Das FFH-Monitoring dient dem Überwachungsgebot nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie. Der künftige Berichtszeitraum (BZR) erstreckt sich von 2025 – 2030. Bund und Länder haben sich auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des FFH-Monitorings für die Artengruppen Amphibien (Los 1), Reptilien (Los 2) und Großmuscheln (Los 3) in Bayern.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen