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Die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte Krankenkassen schreiben im Rahmen eines Open-House-Biologika-Verfahrens Rabattverträge für den Wirkstoff Lenograstim gemäß § 130c Abs. 1 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die definierten Eignungskriterien erfüllen. Es handelt sich nicht um ein klassisches Vergabeverfahren nach der Vergabekoordinationsrichtlinie, sondern um ein Open-House-Modell mit einheitlichen Konditionen ohne Exklusivität. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2027.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130c Abs. 1 SGB V für den Wirkstoff Lenograstim im Rahmen eines Open-House-Biologika-Verfahrens.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen