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Ausschreibung für Winterdienstleistungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe durch das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe. Der Auftrag umfasst die Räum- und Streupflicht für Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen auf landeseigenen Liegenschaften in verschiedenen Losen (Ettlingen, Rheinstetten, Durlach, Hagsfeld, Rüppurr, Grünwinkel, Oberreut, Mühlburg, Waldstadt, Moltkestraße, Innenstadt sowie weitere Gemeinden wie Bruchsal und Philippsburg). Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate ab Oktober 2026.
Vergabe von Winterdienstleistungen für landeseigene Liegenschaften im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Der Auftragnehmer übernimmt die Räum- und Streupflicht für Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen bei Schnee und Eisglätte.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in Ettlingen und Rheinstetten verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in den Karlsruher Stadtteilen Durlach, Hagsfeld und Rüppurr verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in den Karlsruher Stadtteilen Grünwinkel, Oberreut, Mühlburg und Waldstadt verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in der Moltkestraße verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in Karlsruhe-Innenstadt verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in Bruchsal, Bad-Schönborn, Östringen, Philippsburg, Waghäusel, Graben-Neudorf und Ubstadt-Weiher verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.