Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 29T
Fragen
vor 4T
Heute
Abgabe
in 2T
04938 Uebigau-Wahrenbrück OT Wiederau
Gewässerunterhaltungsverband "Kremitz-Neugraben" (Uebigau-Wahrenbrück OT Wiederau)
Projektübersicht

Der Gewässerunterhaltungsverband "Kremitz-Neugraben" schreibt die Beschaffung eines Mobilbaggers zur Gewässerunterhaltung im Offenen Verfahren aus. Die Auftragsart ist eine Lieferung. Die Angebotsfrist endet am 23.02.2026 um 10:00 Uhr. Die Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Bieter sind nach § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen. Der Bieter muss mindestens drei Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen: Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Fahrzeuge inkl. Straßenzulassung - innerhalb der letzten drei Kalenderjahre, - an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B). Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem. Angebotspreis: 60% (max. 600 Leistungspunkte). Lieferzeit: 20% (max. 200 Leistungspunkte). Serviceintervall und Gewährleistungszeitraum: 10% (max. 100 Leistungspunkte). Kundendienst und Service: 10% (max. 100 Leistungspunkte).

Beschaffung eines Mobilbaggers für Gewässerunterhaltung.

Standort Projekt
04938 Uebigau-Wahrenbrück OT Wiederau, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen: mind. 3 vergleichbare Fahrzeuge inkl. Straßenzulassung, gefertigt und/oder geliefert in den letzten drei Kalenderjahren an mind. zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
  • Folgende Unterlagen können nicht nachgereicht werden: Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Auswahl- und Zuschlagskriterien betreffen. Es gilt der § 56 VgV.
Originaltitel: Beschaffung eines Mobilbaggers für die Gewässerunterhaltung
deen