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Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen. Betriebliche Gesundheitsförderung der AOK PLUS. Verbesserung des individuellen Verhaltens und der Arbeitsbedingungen. Befähigung zur Verbesserung der Gesundheitskompetenzen in Bewegung, mentaler Gesundheit, Ernährung und Sucht. Vermeidung oder Reduzierung negativer Folgen für Gesundheit. Sensibilisierung und Information der Belegschaft über Schnupperangebote. Bedarfsorientierte Umsetzung durch Kooperationspartner. Beratung zur gesundheitsförderlichen Lebens- und Arbeitsweise. Vertragsschluss im Open-House-Verfahren. Einheitliche Konditionen und Zugang. Abnahmemenge unbekannt, bedarfsorientiert durch AOK PLUS. Einzelauftrag ohne mengenmäßige oder exklusive Zusicherung. Teilnahmeunterlagen über DTVP abrufen. Registrierung und Freischaltung zum Projektraum erforderlich. Kostenfreie Registrierung. Einreichung über Modul 'Kommunikation'. Unterschriebene Kooperationsvereinbarung postalisch, falls keine qualifizierte elektronische Signatur möglich. Scan vorab einreichen. Teilnahmeunterlagen bis 15.05.2026 einreichen. Kooperationsvereinbarung beginnt am 01.07.2026 bei fristgerechter Einreichung. Bei späterer Einreichung Beginn am Folgemonat des Quartals. Vereinbarung endet am 30.06.2030. Fragen ausschließlich über Modul 'Kommunikation'. Anonymisierte Weitergabe von Fragen und Antworten bei Allgemeininteresse. Vorzeitige Beendigung des Verfahrens möglich bei Abschluss exklusiver Kooperationsvereinbarungen.
Nicht-exklusive Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung von Programmen. Betriebliche Gesundheitsförderung der AOK PLUS. Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Umfelds.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen