Ausschreibung

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 22T
Abgabe
in 36T
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg (Stuttgart)
Projektübersicht

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von verschiedenen Projektdienstleistungen mit IT-Bezug. Die Leistungen sind nach fachlichen Anforderungen in sieben Lose unterteilt. Je Los wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die die Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Abrufe) ist. Es handelt sich um eine offene, nicht-beschränkte Ausschreibung für Dienstleistungen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt jeweils 12 Monate und kann dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Erbringung der Leistungen ist primär remote vorgesehen, kann aber auch vor Ort bei der Auftraggeberin oder deren Kunden erfolgen, hauptsächlich am Standort Stuttgart. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung ohne Rückgriffsklausel. Ein elektronischer Zuschlag ist vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 07.04.2026.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Eigenerklärung, dass über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
  • Eigenerklärung, dass wir uns nicht in Liquidation befinden.
  • Eigenerklärung, dass wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u. a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen sind.
  • Eigenerklärung, dass wir keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen haben, bzw. keine Eintragungen im Wettbewerbsregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
  • Eigenerklärung, dass weder das genannte Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
  • Eigenerklärung, dass wir die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A) Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO
  • Eigenerklärung, dass der Bieter damit einverstanden, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird.
  • Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeitet.
  • Eigenerklärung, dass wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen:
  • Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive: Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck). Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogenen Daten diese verarbeiten. Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung). Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment). Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail).
  • Eigenerklärung, dass der Bieter seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen entsprechend ihrer zu erledigenden Aufgaben eingearbeitet und wiederkehrend geschult hat. Die Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen sind für die vorgesehenen Aufgaben qualifiziert und geeignet, dies wird im Rahmen des Einstellungsprozesses bzw. der Beauftragung vom Bieter überprüft.
  • Eigenerklärung, dass der Bieter gewährleistet, dass auch bei Fernzugriff auf Daten und Systeme der BITBW bzw. mobilem Arbeiten die physische, soziale und Umgebungssicherheit sichergestellt wird und seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen dahingehend regelmäßig geschult werden (Awareness).
  • Eigenerklärung, dass der Bieter seine Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen auf die Einhaltung der für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Regelungen der BITBW bei Einsätzen in der Umgebung der BITBW verpflichtet (Einweisung erfolgt beim Onboarding der Mitarbeitenden).
  • Eigenerklärung, dass die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen. Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sind vom Bieter mit den Unterauftragnehmern getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen.
  • Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen.
  • Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen.
  • Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 124 GWB vorliegen.
  • Angabe, von Name und Hauptsitz seines Unternehmens.
  • Angabe, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört.
  • Angabe der nationale Identifikationsnummer an.
  • Angabe, ob das Unternehmen börsennotiert ist.
  • Angabe der Staatsangehörigkeit(en) des/der Eigentümer*in bzw. der Eigentümer*innen an.
  • Eigenerklärung, ob beabsichtigt wird Unterauftragnehmer einzusetzen.
Originaltitel: Projektdienstleistungen IT-Bezug
deen