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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V ab 01.04.2026. Zulassungsmodell für alle Unternehmen. Verfahren fällt nicht unter Kartellvergaberecht. Details auf Vergabeportal. Frist 10.03.2026 für erstmalige Meldung. Erforderlich: Vertrag, Zulassung, Eigenerklärung, PZN-Liste.
Rabattvereinbarungen für Arzneimittel nach § 130a Abs. 8 SGB V. Zulassung für alle interessierten Unternehmen. Vertragsstart 01.04.2026.
Anforderungen an den Bieter