Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
Heute
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in 20T
Abgabe
in 34T
97070 Würzburg
Stadt Würzburg (Würzburg)
Projektübersicht

Die Lehrkräfte an Schulen unter städtischer Sachaufwandsträgerschaft werden mit digitalen Endgeräten ausgestattet. Diese Geräte werden als Lehrerdienstgeräte bezeichnet. Ausgeschrieben werden sowohl iPads als auch MacBooks. Es handelt sich um eine Beschaffung von Gütern. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von sechs Monaten. Der geschätzte Gesamtauftragswert beträgt 1.232.080,72 EUR. Der Höchstbetrag der Rahmenvereinbarung liegt bei 1.326.416,00 EUR. Die Angebotsfrist endet am 27.04.2026 um 09:30 Uhr. Die Einreichung der Angebote ist nur elektronisch über die Vergabeplattform zulässig. Es besteht keine EU-Finanzierung für dieses Projekt. Es ist keine Sammelbeschaffung vorgesehen. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren.

Ausrüstung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten. Beschaffung von iPads und MacBooks. Dies sind Lehrerdienstgeräte für Schulen.

Standort Projekt
97070 Würzburg, DEU
Finanzen
Projektwert 1.232.080,72 €
Geschätztes Honorar 1.232.080,72 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von iPads und MacBooks als Lehrerdienstgeräte für die Schulen der Stadt Würzburg.
  • Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
  • Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
  • Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
  • Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Digitale Ausstattung der Lehrkräfte der Stadt Würzburg mit Lehrerdienstgeräten
deen