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Die AOK PLUS schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rahmenvereinbarungen für Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V aus. Gegenstand ist das Angebot 'Ernährungsberatung'. Interessierte Unternehmen, die die fachlichen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen erfüllen, können einen Teilnahmeantrag einreichen. Die Rahmenvereinbarungen laufen bis zum 31.12.2029. Es handelt sich um ein Verfahren außerhalb der klassischen Vergaberichtlinien, bei dem mit jedem geeigneten Bewerber ein Vertrag geschlossen wird. Die Leistungserbringung soll vorzugsweise in Sachsen oder Thüringen erfolgen.
Open House-Verfahren zum Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen für Leistungen der Sekundärprävention im Bereich Ernährungsberatung für Versicherte der AOK PLUS.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen