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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Das Logistik Zentrum Niedersachsen schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW) aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen, Los 2 umfasst neutrale Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen. Abrufberechtigt sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und der Polizei Bremen. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate mit einer optionalen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate. Die Vergabe erfolgt auf Basis des günstigsten Angebots.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen für die Polizei Niedersachsen und Bremen, unterteilt in zwei Lose.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunk-streifenwagen ( Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifen-wagen neutral (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Polizei Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 und Los 2 und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunk-streifenwagen ( Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifen-wagen neutral (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Polizei Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 und Los 2 und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.