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Die Gemeinde Stephanskirchen schreibt Architektenleistungen für den Ersatzneubau der Gebäude in der Gerhart-Hauptmann-Straße 21 und 23 aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphasen 3 bis 9. Bewerber müssen Nachweise über vergleichbare Referenzprojekte (Neubau Wohngebäude, mind. 3-geschossig, mind. 3,5 Mio. EUR Baukosten KG 300+400) sowie eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung erbringen.
Ersatzneubau der Gebäude Gerhart-Hauptmann-Straße 21 und 23 in Stephanskirchen. Gegenstand ist die Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
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