Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 31T
Fragen
vor 10T
Abgabe
vor 2T
Heute
Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Der Oberbürgermeister (Greifswald)
Projektübersicht

Das Projekt umfasst die Generalsanierung des Theaters Vorpommern in Greifswald. Es beinhaltet die Instandsetzung und Erweiterung der Spielstätte. Hauptbestandteil sind die Installation eines barrierefreien Personenaufzuges mit 630 kg Kapazität und eines barrierefreien, maschinenraumlosen Lastaufzuges mit 3.200 kg Kapazität. Beide Aufzugsanlagen werden in Seilausführung geliefert und installiert. Spezifikationen umfassen unter anderem Edelstahl-Schachttüren, Brandfallsteuerungen, Rauchabzugsanlagen und eine Förderhöhe von bis zu 9.660 mm. Zusätzlich werden Wartungsverträge und Notrufentgegennahme angeboten. Das Projekt legt Wert auf schadstoffarmes Bauen und Umweltschutz.

Generalsanierung Theater Vorpommern. Spielstätte Greifswald. Instandsetzung und Erweiterung.

Standort Projekt
Greifswald, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 700,00 €
Nach RBBau - Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI HOAI

Besondere Bedingungen

  • Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
  • Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
  • Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Fehlende, wesentliche Preisangaben werden gemäß § 16a EU Abs. 2 VOB/A nicht nachgefordert. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, weil sie die geforderten, wesentlichen Preisangaben nicht enthalten, werden gemäß § 16a EU Abs. 2 S. 2 VOB/A von der Wertung ausgeschlossen.
Originaltitel: Generalsanierung Theater Vorpommern - Spielstätte Greifswald / Instandsetzung und Erweiterung und Erweiterung
deen