Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 21T
Heute
Abgabe
in 8T
Vertragsbeginn
in 55T
Handwerkskammer Münster (Bonn)
Dienstleistungen Sicherheits- und GesundheitskoordinationSiGeKoRAB 30BauvorhabenModernisierungNeubau
Hochbau
Standort Projekt
48163 Münster, Deutschland
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Eintragung in das zuständige Handelsregister
  • Eintragung in das zuständige Berufsregister
  • Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
  • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
  • Vergleichbare Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach RAB 30 in den letzten fünf Jahren
  • Qualifikation der eingesetzten Fachkraft/Mitarbeiter als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach RAB 30 Nr. 4 und 5
  • Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
  • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

Rollenqualifikationen

  • baufachliche Kenntnisse (Architekt, Ingenieur, Meister oder staatlich geprüfter Techniker)
  • mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als SIGEKO nach RAB 30
  • Arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse nach Anlage B der RAB 30
  • Koordinatorenkenntnisse nach Anlage C der RAB 30
Projektübersicht

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens wird zunächst nur die 1. Stufe beauftragt. Die geforderten Leistungen sind wie folgt differenziert: 1. Stufe: Leistungen in der Planungsphase der Bauvorhaben, hierbei handelt es sich um Leistungen gemäß RAB 30 Nummer 3.1 (Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung) - Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung - Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle - Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken - Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und Anpassen an den Planungsprozess - Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung - Erstellen einer Baustellenordnung - Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten - Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen; Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe - Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden - Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz) 2. Stufe: Leistungen in der Ausführungsphase der Bauvorhaben, hierbei handelt es sich um Leistungen gemäß RAB 30 Nummer 3.2 (Aufgaben des Koordinators während der Ausführung) Kalkulationsansatz: Bauzeit gesamt: 43 Monate Sicherheitsbegehungen: durchschnittlich 1x pro Woche - Aushängen und Anpassen der Vorankündigung - Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen - Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte) - Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse - Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber durch Einfordern von Nachweisen - Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen - Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle - Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.

Die Handwerkskammer Münster schreibt die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für die Modernisierung und Umstrukturierung des Bildungszentrums (HBZ) Münster aus. Das Projekt umfasst die Sanierung eines Bestandsgebäudes (Gebäude D, ca. 21.000 qm BGF) und einen Neubau (Gebäude O, ca. 15.000 qm Grundstücksfläche). Die Beauftragung erfolgt stufenweise, beginnend mit der Planungsphase (Stufe 1).

Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination gemäß RAB 30 für die Modernisierung eines Bestandsgebäudes (Gebäude D, ca. 21.000 qm BGF) und einen Neubau (Gebäude O) auf einem ca. 15.000 qm großen Grundstück in Münster. Das HBZ der Handwerkskammer Münster ist eines der größten handwerklichen Bildungszentren Deutschlands. Die Kosten der KG 200-500 werden auf ca. 80 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: 1. Stufe (Planungsphase) umfasst Koordination, Planerstellung, Beratung und Vorbereitung der Vergabe. 2. Stufe (Ausführungsphase) beinhaltet u.a. die Überwachung der Einhaltung des SiGe-Plans und Sicherheitsbesprechungen.

Modernisierung und Umstrukturierung des Bildungszentrums der Handwerkskammer Münster (HBZ Münster) inkl. Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach RAB 30. Das Projekt umfasst die Sanierung eines Bestandsgebäudes (Gebäude D) und einen Neubau (Gebäude O). Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

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